Bürgerstiftung Lebensraum Nehmser See
Bürgerstiftung Lebensraum Nehmser See

Über die Stiftung

Die Stiftung strebt an, dass optimaler Schutz für die Belange von Natur und Umwelt und dabei insbesondere die Wasserqualität des Sees in Einklang gebracht werden kann mit den Belangen angrenzender Ansiedlungen, Bau und Unterhaltung von Wander- und Radwanderwegen, Angelsport, Jagd und Fischerei sowie der Verpachtung von Flächen.

Die Stiftung begleitet die Entwicklungen und Bedürfnisse in ihrem zeitlichen Wandel. Die in der Satzung aufgeführten Maßnahmen und die o.g. Belange sind daher beispielhaft und veränderbar.

Können bei Maßnahmen oder Projekten die o.g. Ziele der Zweckerreichung nicht im gleichen Maße Berücksichtigung finden, so soll im Zweifel die Belange der Ökologie denen der Naherholung im Range vorgehen.

Nach einer Vorbereitungszeit von drei Jahren wurde die Bürgerstiftung Lebensraum Nehmser See am 19. Dezember 2013 vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein genehmigt und ihre Gemeinnützigkeit anerkannt.

 

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Ziel ist es, den Nehmser See und die anliegenden Grundstücke auf Dauer in ihrer ökologischen Qualität zu erhalten und zu entwickeln sowie als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung zu sichern und dabei erlebbar und zugänglich zu halten.

 

Weiterhin ist der Stiftungszweck die Herstellung eines stabilen ökologischen Zustandes mit reichhaltiger und ortstypischer Flora und Fauna, beispielsweise durch:

 

  1. Etablieren eines natürlichen und dem See zuträglichen Fischbestandes      (Koordinierung und Durchführung fischereilicher Maßnahmen).
  2. Reduktion des Algenaufkommens u. Entwicklung/Erhalt eines natürlichen Pflanzenbestandes (Reduzierung von Schadstoffeinträgen sowie Pflege des Schilfbestandes und der Wasserpflanzen).
  3. Umstellung auf heimische Grünpflanzen und Gehölze im Wassereinzugsgebiet des Sees.
  4. Kontrolle und Erhalt der Gewässergüte und der Wasserqualität nach den Bestimmungen der Wasser-Rahmen-richtlinien,
    - sowohl als Lebensraum ortstypischer Tiere und Pflanzenarten
    - als auch zur Nutzung als Naherholungsgewässer.

Die Umsetzung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege erfolgt nach den Bestimmungen des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes.

 

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© Volker Lemke